Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Heimatpflege und Heimatkunde durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden hat.
Der Zweck der Stiftung wird vor allem durch die Weiterleitung von Mitteln an die Gemeinde Großschönau zur Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere des Deutschen Damast- und Frottiermuseums Großschönau, verwirklicht. Die näheren Einzelheiten über den Zweck der Stiftung und die Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der Satzung geregelt.
Organe der Stiftung sind:
ein aus drei Personen bestehender Vorstand
ein aus mindestens fünf und höchstens acht Personen bestehender Stiftungsrat.
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